Zum 01.01.2020 wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Klimaschutzpakets neue attraktive Förderungen für die Heizungsmodernisierung ausgelobt. Die Fördersystematik des Marktanreizprogrammes (MAP) wurde auf prozentuale Förderung umgestellt. Die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.
Bis zu 45% | bis zu 35% | bis zu 30% | bis zu 20% |
Zuschuss als Austauschprämie für Ölheizungen | Zuschuss für Erneuerbare-Energien-Heizungen / Hybridheizungen | Zuschuss für Gas-Hybridheizungen mit Solar, Biomasse oder Wärmepumpe | Zuschuss für Gasbrennwertheizungen, die binnen 2 Jahren um Erneuerbare Energien ergänzt werden |
Der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich mehr denn je:
Die Anträge für eine MAP-Förderung von Privatpersonen müssen vor Erwerb der Heizung und Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung durch einen Installateur gestellt werden; die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Inbetriebnahme.
Weitere Informationen des BAFA: Förderprogramm im Überblick
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