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    Kinderleicht zur geförderten Heizungsanlage

Nutzen Sie Ihre Chance auf Fördermittel: Für die Installation neuer Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen, sich finanziell unterstützen zu lassen. Informieren Sie sich jetzt darüber, welche Möglichkeiten sich für Ihr Vorhaben bieten und profitieren Sie von einem Zuschuss oder einem vergünstigten Darlehen.

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BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Einzelmaßnahmen zur Modernisierung werden mit einem Zuschuss plus möglichem Ergänzungskredit gefördert. Sanierungen zum Effizienzhaus können über einen Förderkredit der KfW finanziert werden. Auch für den Neubau eines Effizienzhauses 40 der Nachhaltigkeitsklasse kann ein Kredit der KfW Förderbank genutzt werden. Für Einzelmaßnahmen kann ein Förderantrag mit vorliegendem Liefer-/Leistungsvertrag gestellt werden.

Wichtig: Ihr Antrag für eine Förderung von Effizienzhäusern und Neubauvorhaben muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

BEG Einzelmaßnahmen

Für Anlagen zum Heizen mit erneuerbaren Energien, z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Erneuerbare Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen, gibt es eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten, die sich durch weitere Boni (u. a. Geschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus, jeweils mit eigenen Voraussetzungen) auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhöhen kann. (Stand September 2026, Quelle: KfW Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458))

Auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. effiziente Heizungspumpen, ein hydraulischer Abgleich, Leitungsdämmung oder Pufferspeicher) werden mit 15 % bezuschusst. (Stand September 2026, Quelle: BAFA)

Weitere Informationen des BAFA

Weitere Informationen der KfW

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Steuerliche Förderung

Selbstnutzende Eigentümer*innen können über drei Jahre verteilt 20 % der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzen. Dabei beträgt die Höchstsumme der Förderung 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen die entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. (Stand September 2026, Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

Weitere Informationen des Bundesministeriums der Finanzen

Fördermittelauskunft

Wir helfen Ihnen bei der Recherche möglicher Förderungen. Füllen Sie einfach das Formular aus, um umgehend eine Übersicht zu erhalten.

Alternativ nimmt Ihnen das Unternehmen febis sowohl die Recherche als auch die Beantragung ab. Laden Sie sich dafür hier die erforderlichen Unterlagen herunter.

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