Schulungspflicht für Diisocyanate

Produkte mit Diisocyanaten, z.B. PU-Schäume, sind praktisch und aus dem Bauhandwerk nicht mehr wegzudenken. Doch Diisocyanate können bei unsachgemäßem Gebrauch gesundheitsschädlich sein.

Um die Sicherheit der Anwender zu gewährleisten, hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2020/1149 erlassen, die eine Schulungspflicht für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Diisocyanaten vorsieht. Die Schulung muss bis spätestens 23. August 2023 absolviert werden und alle fünf Jahre wiederholt werden.

Ohne die Durchführung der in der Verordnung geforderten Schulungen ist die Tätigkeit mit Diisocyanaten ab dem 24.08.2023 nicht mehr erlaubt.

Weitere Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Schulungsunterlagen der Herstellerverbände ISPOA und ALIPA