Photovoltaik-Eigenstromnutzung

Stromkosten sparen durch Eigenverbrauch

Die Förderung von Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) endet 20 Jahre nach Inbetriebnahme. Das bedeutet, wenn eine Photovoltaikanlage bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurde, endete die Förderung nach dem EEG am 31.12.2020.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, weiter Strom aus der Anlage abzunehmen. Die Vergütung der Ü-20 Photovoltaikanlagen erfolgt jedoch nicht mehr in der bisherigen Höhe. Des Weiteren gilt diese Regelung nur bis Ende 2027.

Nutzen Sie ihren selbst erzeugten Eigenstrom und wandeln Sie diesen in thermische Wärme um. Mit den e-Therm P, S und C der Firma Tuxhorn bietet Ihnen Richter+Frenzel hier eine optimale Lösung.

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